Ähnliche Normen BRONZE UNS C93800, EN 1982 CC496K HANDELSBEZEICHNUNG 78-7-15
Diese Norm gilt für Zinnbronzeguss mit hohem Bleigehalt, der über hervorragende Antireibeigenschaften sowie Guss- und Bearbeitungseigenschaften verfügt und für Gussteile verwendet wird, die im Einsatz hohen Geschwindigkeiten und schweren Lasten ausgesetzt sind, hauptsächlich in Lageranwendungen. Diese Norm ersetzt den Appleton-Bronzenstandard ACM 3038.
ASTM B 30 (neueste Ausgabe)
ASTM B 66 (neueste Ausgabe)
ASTM B 208 (neueste Ausgabe)
ASTM B 271 (aktuelle Ausgabe)
ASTM B 584 (neueste Ausgabe)
ASTM B 806 (aktuelle Ausgabe)
ASTM B 824 (aktuelle Ausgabe)
EN 1982 (DIN) (aktuelle Ausgabe)
Die Bearbeitung muss streng nach den Zeichnungen des Kunden und allen zusätzlichen Spezifikationen in den maßgeblichen Kaufaufträgen erfolgen.
Chemische Analyse (Pfannenanalyse) Bereiche (% min./max.) müssen wie folgt sein:
| Cu | Sn | Pb | Zn | Fe | Sb | Ni | S | P | Al | Si |
| 75.0 | 6.3 | 13.0 | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 79.0 | 7.5 | 16.0 | 0.80 | 0.15 | 0.80 | 1.00 | 0.08 | 0.05 | 0.005 | 0.005 |
Verwenden Sie Barren nach ASTM B 30, Kupferlegierung UNS C93800 oder EN 1982, Kupferlegierung CC496K.
| Zugfestigkeit min. PSI (MPa) | Streckgrenze Mi. PSI (MPa) | Dehnung bei 2 Zoll (50 mm) Min. % |
| 24,600 (170) | 11,600 (80) | 8 |
Diese Eigenschaften gelten für EN 1982 Legierung CC496K für Sandguss. Sie sind auch akzeptabel für Schleuderguss und Dauerformguss, die dieser Spezifikation entsprechen.
Mindesthärte = 55 HB bei 500 kg.
Gussstücke und Oberflächen, die für Festigkeit und Oberflächengüte maßgeblich sind, müssen frei von Lunkern, Rissen, Porosität, Blasen, Warmrissen sein, die die Verwendbarkeit des Fertiggussteils beeinträchtigen.
Läufer, Steiger, Angüsse und andere angeschmolzene Teile sind zu entfernen und so nachzuarbeiten, dass sie mit dem normalen Profil der Gussflächen abschließen.
Die Reparatur von Fehlern erfolgt gemäß den Abschnitten 8 und 9 dieses Materialstandards.
Erklärung, dass die Gussteile alle hierin und in den Kaufaufträgen genannten Anforderungen erfüllen.
Teststäbe müssen gemäß ASTM B 584 und B 208 geliefert werden, sowie alle zusätzlichen Teststäbe, die in den Kaufaufträgen des Kunden angegeben sind.
Individuelle Seriennummer oder Schmelzchargennummer
Herkunftsland (Hergestellt in …..) 25 mm (1 Zoll) hoch
Der Ort der Identifikationsmarkierungen soll auf den Gusszeichnungen angegeben sein.
Der Lieferant muss Aufzeichnungen führen, um einzelne Gussteile (Zeichnungsnummer und individuelle Identifikationsnummer) zu verknüpfen mit,
Individuelle Glasschmelzcharge und ihre Analyse
Hauptfehler (Definition) - Für diese Spezifikation wird ein Hauptfehler als ein einzelner Fehler oder eine Ansammlung von Fehlern definiert, die insgesamt nachteilig für Konstruktion, Festigkeit, Lebensdauer, Oberflächengüte oder den beabsichtigten Endverwendungszweck des Gussteils sind.
Gussfehler, die die in Abschnitt 9 unten beschriebenen Grenzwerte überschreiten, gelten als Hauptfehler.
Wenn die Fehlergrenzen in Abschnitt 9 überschritten werden, hat der Gießereianbieter die Wahl, entweder das fehlerhafte Gussteil zu verschrotten oder einen Antrag auf Reparatur gemäß dem ersten Absatz dieses Abschnitts zu stellen.
9.1 Die Gesamtfehler in einem Gussstück dürfen ein Prozent (1 %) der Fläche der gesamten Gussstückoberfläche nicht überschreiten.
Die Gesamtfehler auf jeder 144 qm (929 qcm) Gussfläche dürfen zwei Prozent (2 %) dieser Fläche nicht überschreiten.
9.2 Pinholes (Porosität) - Pinholes mit einem Durchmesser von weniger als 0,063 Zoll (1,6 mm) müssen nicht repariert werden, es sei denn, die Fläche des Umfangs, der alle Pinholes auf einer Oberfläche einschließt, überschreitet ein Prozent (1 %) der Gesamtfläche dieser Oberfläche, oder der fehlerhafte Bereich besteht einen Drucktest nicht erfolgreich, falls Druckprüfung eine Anforderung ist. Gussteile, die diese Anforderungen nicht erfüllen, unterliegen den Reparaturbestimmungen in Abschnitt 8 oben.
9.3 Blaslöcher - Gussteile mit Blaslöchern mit einem Durchmesser größer als 0,38 Zoll (9,6 mm) müssen abgelehnt werden und unterliegen den Reparaturbestimmungen in Abschnitt 8.0 oben.
Die Gesamtfläche aller Blaslöcher auf einer einzelnen (rauen oder bearbeiteten) Oberfläche des Gussstücks darf 0,8 Prozent (0,8 %) dieser Oberfläche nicht überschreiten.
Die maximale Anzahl von Blaslöchern, die in jeder 144 qm (929 qcm) großen Fläche zulässig ist, darf 20 nicht überschreiten. Die Variation von Größe und Menge ist wie folgt begrenzt:
| Maximaler Durchmesser in Zoll (cm) | Maximale Menge/Durchmesser |
| .38 (9.6) | 5 |
| .25 (6.4) | 10 |
| .13 (3.3) | 15 |
| .063 (1.6) | 20 |
Bei rauen Oberflächen, die nicht bearbeitet werden, erfordern Blasen mit einem Durchmesser von weniger als 0,13 Zoll (3,3 mm) nur aus kosmetischen Gründen eine Reparatur.
Bei rauen Oberflächen, die nicht bearbeitet werden, sind Blaslöcher mit einem Durchmesser von 0,13 Zoll (3,3 mm) bis einschließlich 0,38 Zoll (9,6 mm) durch ein kundengenehmigtes Verfahren zu reparieren.
Bei bearbeiteten Lagerflächen müssen Lunker gründlich von Einschlüssen und Schmutz gereinigt, mit Babbit oder anderem zugelassenen Material gefüllt und bündig mit der bearbeiteten Oberfläche hergestellt werden.
9.4 Risse - Risse auf allen Lagerflächen oder Risse auf allen Oberflächen, die zu einer Festigkeitsminderung in einem beliebigen Querschnitt des Gussstücks führen, führen zur Zurückweisung, und das Gussstück unterliegt den Reparaturbestimmungen in Abschnitt 8 oben.
Risse, die auf nicht kritischen Oberflächen auftreten und nicht die Festigkeit des Gussstücks beeinträchtigen, sind durch Schweißen zu reparieren.
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